Beauftragte für Medizinproduktesicherheit – Pflichtrolle für Gesundheitseinrichtungen
Lesezeit: ca. 4 Minuten | Verfasser: Heydelberger Medical Seit einigen Jahren sind deutsche Gesundheitseinrichtungen verpflichtet, eine zentrale Ansprechperson für die Sicherheit von Medizinprodukten zu benennen: den oder die Beauftragte für Medizinproduktesicherheit. Diese Position ist in §6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) geregelt und gilt für Krankenhäuser, Kliniken und größere medizinische Einrichtungen. Doch…